Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschrift:
TeDo Verlag GmbH
Postfach 2140
D-35009 Marburg

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Umsatzsteuer Identifikationsnummer

gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE206476125

Ziffer 1: „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten auf der Webseite der Open Webinar World, in einem TechTalk (Webinar) oder der Programminformation zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 3: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Ziffer 4: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

Ziffer 5: Aufträge für Anzeigen in TechTalks, auf der Webseite oder in der Programminformation. die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Formaten, an bestimmten Positionen oder zu bestimmten Zeitpunkten erscheinen sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Veröffentlichung mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Ziffer 6: Anzeigen werden an bestimmten Positionen oder in bestimmten Formaten nur aufgenommen, wenn diese Sonderplatzierungen jeweils vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.

Ziffer 7: Abbestellungen von TechTalks oder Anzeigen in einem Medium der Open Webinar World müssen 8 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich erfolgen. Eine Stornierung von weniger als 8 Wochen vor dem Termin ist nicht möglich. Der Auftrag wird somit in voller Höhe des vereinbarten Preises berechnet.

Ziffer 8: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung durch den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

Ziffer 9: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier digitaler Unterlagen (z. B. Bilder, Videos, PDF-Dateien) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet eine dem jeweiligen Medium (Webseite, Programminformation oder TechTalk) angemessene Wiedergabequalität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für den Verlag entstandene Schäden durch das nicht rechtzeitige Einreichen der Unterlagen sind vom Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 10: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Umsetzung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Ziffer 11: Werden Anzeigenmotive vom Auftraggeber digital übermittelt, so ist die Haftung des Verlags für ganz oder teilweise unleserliche, unrichtige oder unvollständige Wiedergaben ausgeschlossen.

Ziffer 12: Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (z. B. Videos oder PDF-Dateien) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Mengen oder Qualitäten.

Ziffer 13: Der Verlag geht davon aus, dass Bild- und Urheberrechte von Daten, die der Verlag vom Auftraggeber erhält, beim Auftraggeber bzw. dessen Unternehmen liegen, wenn die Daten nicht anders gekennzeichnet sind. Der Verlag übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen.

Ziffer 14: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 15: Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

Ziffer 16: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 17: Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden digitale Belege (Screenshots, PDF-Dateien) zur Verfügung gestellt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Ziffer 18: Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

Ziffer 19: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

Ziffer 20: Bei teilweiser oder gänzlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ziffer 21: Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

Ziffer 22: Bei teilweiser oder gänzlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.